Bereitstellungszinsen sind Kosten, die von Kreditgebern in Rechnung gestellt werden, wenn ein genehmigter Kredit nicht sofort in Anspruch genommen wird, sondern nur für einen bestimmten Zeitraum bereitgestellt wird. Diese Zinsen sollen die Kosten für die Bereitstellung von Kapital abdecken, auch wenn der Kreditnehmer es noch nicht vollständig nutzt.
Die Bereitstellungszinsen können anfallen, wenn beispielsweise ein Darlehen genehmigt wurde, der Kreditnehmer jedoch nicht sofort den gesamten Betrag abruft. Dies ist besonders relevant bei Hypotheken, bei denen der Kreditnehmer möglicherweise nicht den gesamten Kreditbetrag bei Vertragsabschluss benötigt, sondern nur einen Teil.
Die Höhe der Bereitstellungszinsen und die Dauer, für die sie berechnet werden, variieren je nach Kreditgeber und den Bedingungen des Kreditvertrags. In vielen Fällen sind Bereitstellungszinsen jedoch zeitlich begrenzt und nehmen mit der Zeit zu, um den Anreiz für den Kreditnehmer zu erhöhen, das bereitgestellte Kapital zügig zu nutzen.
Es ist wichtig, die Bedingungen des Kreditvertrags genau zu prüfen, um zu verstehen, wie Bereitstellungszinsen berechnet werden und unter welchen Umständen sie anfallen können. Kreditnehmer sollten sich bewusst sein, dass die Inanspruchnahme des Kredits innerhalb einer bestimmten Frist oft die einzige Möglichkeit ist, Bereitstellungszinsen zu vermeiden oder zu minimieren.