Die Briefgrundschuld ist eine Form der Grundschuld im deutschen Grundbuchrecht. Im Unterschied zur „eingetragenen Grundschuld“ wird die Briefgrundschuld durch einen besonderen Gläubigerbrief verkörpert. Dieser Brief ist ein Wertpapier, das den Grundschuldbriefinhaber als Gläubiger ausweist. Anders als bei der eingetragenen Grundschuld, bei der die Belastung direkt im Grundbuchblatt des betroffenen Grundstücks eingetragen wird, erfolgt die Sicherung bei der Briefgrundschuld durch die Übergabe des Grundschuldbriefs.
Der Gläubiger kann den Grundschuldbrief als Sicherheit nutzen, indem er ihn beispielsweise bei Bedarf an Dritte überträgt. Die Übertragung des Briefs bewirkt die Übertragung der Grundschuld. Diese Form bietet dem Gläubiger Flexibilität und erleichtert die Übertragung der Grundschuld, ohne dass eine Eintragung im Grundbuch erforderlich ist.
Die Briefgrundschuld ist insbesondere im Kontext von Immobiliendarlehen verbreitet, da sie es ermöglicht, die Sicherheit effizient zu handhaben und bei Bedarf zu übertragen.