Die Buchgrundschuld ist eine besondere Form der Grundschuld im deutschen Grundbuchrecht. Im Gegensatz zur „eingetragenen Grundschuld“ wird die Buchgrundschuld nicht im Grundbuchblatt des belasteten Grundstücks eingetragen. Stattdessen erfolgt die Sicherung ausschließlich durch Eintragung im Grundschuldbuch des Gläubigers, welches beim zuständigen Amtsgericht geführt wird.
Die Buchgrundschuld bietet dem Gläubiger den Vorteil der schnellen Übertragbarkeit und Flexibilität, da keine Eintragung im Grundbuch des belasteten Grundstücks erforderlich ist. Dies erleichtert die Verwendung als Sicherheit im Rahmen von Finanztransaktionen. Die Rechte des Gläubigers sind jedoch durch die im Grundschuldbuch eingetragenen Bedingungen und Bestimmungen definiert, und die Durchsetzung erfolgt aufgrund dieser Eintragungen.